Georg-Schumann-Straße 179, 04159 Leipzig Telefon: 0341 – 989 834 78

Womit ich Ihnen helfe

Ich vertrete ausschließlich Menschen, die Bürgergeld beziehen, in ihren Auseinandersetzungen mit dem Jobcenter – verständlich, auf Augenhöhe und unabhängig von Ihrem Einkommen. Wählen Sie unten Ihr Anliegen.

Hat das Jobcenter Sie sanktioniert?

Müssen Sie an Maßnahmen teilnehmen, Bewerbungen schreiben oder haben Sie einen Termin verpasst – und das Jobcenter kürzt Ihnen das Geld? Nach unserer Erfahrung sind fast alle Sanktionsbescheide rechtswidrig. Oft können wir auch dann helfen, wenn der Vorwurf des Jobcenters stimmt. Die Beratung zu Sanktionen ist für Sie kostenlos.

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Kürzt das Jobcenter Ihre Miete oder übernimmt sie nicht?

Erhalten Sie nicht Ihre volle Miete anerkannt und zahlen einen Teil selbst? Die vom Jobcenter Leipzig anerkannte Miethöhe ist oft zu niedrig – das Sozialgericht Leipzig hat das bereits in zahlreichen Urteilen bestätigt. Wir prüfen Ihren Fall und holen Ihr Geld zurück. Die Beratung dazu ist kostenlos.

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Rechnet das Jobcenter Ihr Einkommen oder Vermögen falsch an?

Das Jobcenter rechnet zu viel Einkommen an oder berücksichtigt Ihr Vermögen falsch? Dadurch erhalten Sie weniger Leistungen, als Ihnen zustehen. Wir prüfen Ihren Bescheid und setzen die richtigen Beträge für Sie durch.

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Fordert das Jobcenter Geld von Ihnen zurück?

Viele Erstattungs- und Aufhebungsbescheide sind fehlerhaft. Wir prüfen, ob die Rückforderung überhaupt berechtigt ist, und legen für Sie Widerspruch ein. So müssen Sie nicht voreilig zahlen.

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Zahlt das Jobcenter plötzlich nicht mehr?

Das Jobcenter hat Ihre Zahlung gestoppt, obwohl ein Bescheid vorliegt? Das ist in den meisten Fällen rechtswidrig. In dringenden Notfällen beantragen wir für Sie eine Eilentscheidung beim Sozialgericht, damit Sie schnell wieder Geld erhalten.

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Schickt Ihnen das Jobcenter Mahnungen oder vollstreckt Forderungen?

Sie erhalten Mahnungen oder Vollstreckungsankündigungen zu bereits verjährten oder schon bezahlten Forderungen? Wir wehren unberechtigte Forderungen des Jobcenters und der Bundesagentur für Arbeit für Sie ab.

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Sind Sie selbständig und beziehen Bürgergeld?

Reichen Ihre Gewinne aus der Selbständigkeit nicht aus, muss das Jobcenter aufstockend Bürgergeld zahlen. Oft erkennt es Ausgaben nicht an oder rechnet zu viel Einkommen an. Wir beraten Selbständige und Existenzgründer – am besten so früh wie möglich.

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Ist Ihr Anliegen dabei – oder sind Sie unsicher?

Schildern Sie mir Ihren Fall. Ich sage Ihnen ehrlich, ob und wie ich Ihnen helfen kann.

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Probleme mit dem Jobcenter? Ich helfe Ihnen.

Schildern Sie mir Ihr Anliegen – die Erstberatung ist in vielen Fällen kostenlos.