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Wie beantrage ich die Erstausstattung für die Wohnung?

14.06.2026 · 3 Min. Lesezeit

Für Möbel, Haushaltsgeräte und Hausrat können Bürgergeld-Empfänger eine Wohnungserstausstattung beantragen. Diese Leistung ist ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Sie ist nicht im Regelsatz enthalten – ein eigener Antrag ist nötig.

Schritt für Schritt

  1. Prüfen, ob ein Anspruch besteht. Eine Erstausstattung kommt z. B. in Betracht beim Erstbezug einer eigenen Wohnung, nach Trennung oder Wohnungslosigkeit, bei Geburt eines Kindes oder nach Wohnungsbrand bzw. Verlust der Einrichtung.
  2. Bedarf auflisten. Erstellen Sie eine Liste der benötigten Gegenstände (z. B. Bett, Schrank, Tisch, Stühle, Kühlschrank, Herd).
  3. Antrag schriftlich stellen. Stellen Sie den Antrag schriftlich beim Jobcenter und fügen Sie die Bedarfsliste bei. Nutzen Sie dafür unser Formular „Antrag auf Wohnungserstausstattung“.
  4. Pauschale oder Sachleistung klären. Das Jobcenter zahlt entweder Geldpauschalen oder gewährt Sachleistungen bzw. Gutscheine. Lassen Sie sich die Berechnung erklären.
  5. Bescheid prüfen lassen. Wird der Antrag abgelehnt oder die Pauschale zu niedrig angesetzt, lohnt sich eine Prüfung – oft ist ein Widerspruch erfolgreich.

Die Erstausstattung ist ein Zuschuss und kein Darlehen – Sie müssen das Geld nicht zurückzahlen.

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