14.06.2026 · 3 Min. Lesezeit
Für Möbel, Haushaltsgeräte und Hausrat können Bürgergeld-Empfänger eine Wohnungserstausstattung beantragen. Diese Leistung ist ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Sie ist nicht im Regelsatz enthalten – ein eigener Antrag ist nötig.
Die Erstausstattung ist ein Zuschuss und kein Darlehen – Sie müssen das Geld nicht zurückzahlen.
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