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Wie beantrage ich die Zustimmung zum Umzug (Umzugszustimmung)?

12.06.2026 · 4 Min. Lesezeit

Wer Bürgergeld bezieht und umziehen möchte, sollte vorher die Zustimmung des Jobcenters einholen. Nur dann ist sichergestellt, dass die Kosten der neuen Wohnung übernommen werden und ein Anspruch auf Umzugskosten und Mietkaution besteht. Stimmen Sie den Umzug nicht ab, riskieren Sie, dass das Jobcenter nur die bisherige Miete weiterzahlt.

Schritt für Schritt

  1. Grund für den Umzug festhalten. Notieren Sie, warum der Umzug notwendig ist (z. B. zu kleine Wohnung, gesundheitliche Gründe, Arbeitsaufnahme). Ein nachvollziehbarer Grund erhöht die Chance auf Zustimmung.
  2. Antrag vor dem Umzug stellen. Beantragen Sie die Zustimmung schriftlich, bevor Sie einen neuen Mietvertrag unterschreiben. Nutzen Sie dafür unser Formular „Antrag auf Zustimmung zum Umzug“.
  3. Angaben zur neuen Wohnung beifügen. Geben Sie Größe, Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten der neuen Wohnung an. So kann das Jobcenter die Angemessenheit prüfen.
  4. Zustimmung schriftlich abwarten. Warten Sie die schriftliche Zusicherung des Jobcenters ab, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben.
  5. Umzugskosten und Kaution beantragen. Beantragen Sie zusätzlich die Übernahme der Umzugskosten und – als Darlehen – der Mietkaution.

Tipp: Lehnt das Jobcenter die neue Miete als „zu hoch“ ab, ist das nicht immer rechtmäßig. Die in Leipzig anerkannten Mietobergrenzen sind häufig zu niedrig. Lassen Sie eine Ablehnung anwaltlich prüfen, bevor Sie aufgeben.

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