12.06.2026 · 4 Min. Lesezeit
Wer Bürgergeld bezieht und umziehen möchte, sollte vorher die Zustimmung des Jobcenters einholen. Nur dann ist sichergestellt, dass die Kosten der neuen Wohnung übernommen werden und ein Anspruch auf Umzugskosten und Mietkaution besteht. Stimmen Sie den Umzug nicht ab, riskieren Sie, dass das Jobcenter nur die bisherige Miete weiterzahlt.
Tipp: Lehnt das Jobcenter die neue Miete als „zu hoch“ ab, ist das nicht immer rechtmäßig. Die in Leipzig anerkannten Mietobergrenzen sind häufig zu niedrig. Lassen Sie eine Ablehnung anwaltlich prüfen, bevor Sie aufgeben.
Wenn das Jobcenter sich quer stellt oder etwas nicht anerkennt, prüfe ich Ihren Fall.
Zum KontaktSchildern Sie mir Ihr Anliegen – die Erstberatung ist in vielen Fällen kostenlos.